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aus Thailand Privilege Services Update October 2024
Mitglieder von Thailand Privilege sind von der Zahlung der Einkommensteuer in Thailand befreit, wenn sie Geld von einem persönlichen Bankkonto im Ausland auf ein lokales Bankkonto in Thailand überweisen und nachweisen können, dass das Geld im selben Kalenderjahr kein persönliches Einkommen ist.
Wenn Ihr Land außerdem ein Doppelbesteuerungsabkommen (DTA) mit Thailand hat, ist in Thailand keine Steuer erforderlich, selbst wenn das Einkommen im selben Kalenderjahr überwiesen wird, in dem es verdient wurde. Weitere Erläuterungen finden Sie in der beigefügten Zusammenfassung der Steuerbehörde.
Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten der Steuerbehörde und unserer Vermögensverwaltungspartner für weitere Anfragen:
The Revenue Department
90 Soi Phaholyothin 7, Phaholyothin road, Phayathai, Phayathai, Bangkok 10400
Location
Tel: 02 272 8000
Mandarin Accounting Law Firm
Contact person: Khun Beam
Tel. +66(0)80-626-1916 Email: mdrlawen@gmail.com / mandarinlawfirm@gmail.com
TNY Legal Co., Ltd
Contact person: Ms. Yuri Sato (Senior Legal Advisor)
Tel: +66(0)2-117-0798
Mobile: +66(0)87-280-4176 E-mail: yuris@tny-legal.com