Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


de:tax:pit

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
de:tax:pit [2024/06/09 11:35] – [3.1 Progressive Steuersätze] bullarde:tax:pit [2024/07/08 07:16] (aktuell) – [3.1 Progressive Steuersätze] bullar
Zeile 2: Zeile 2:
  
 [[https://www.rd.go.th/english/6045.html| Quelle]] [[https://www.rd.go.th/english/6045.html| Quelle]]
 +
 +Weitere Themen:
 +  * [[de:tax:tinorder|TIN-Antrag]]
 +  * [[de:tax:declaration|Steuererklärung]]
 +  * [[de:tax:dba|Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)]]
 +
 +\\
  
 Die Einkommensteuer (PIT) ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen einer Person erhoben wird. Eine Person ist eine Einzelperson, eine gewöhnliche Partnerschaft, eine nicht juristische Personenvereinigung und ein ungeteilter Nachlass. Im Allgemeinen muss eine Person, die der Einkommensteuer unterliegt, ihre Steuerschuld berechnen, eine Steuererklärung einreichen und Steuern, falls zutreffend, entsprechend auf Kalenderjahrbasis zahlen. Die Einkommensteuer (PIT) ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen einer Person erhoben wird. Eine Person ist eine Einzelperson, eine gewöhnliche Partnerschaft, eine nicht juristische Personenvereinigung und ein ungeteilter Nachlass. Im Allgemeinen muss eine Person, die der Einkommensteuer unterliegt, ihre Steuerschuld berechnen, eine Steuererklärung einreichen und Steuern, falls zutreffend, entsprechend auf Kalenderjahrbasis zahlen.
Zeile 24: Zeile 31:
 Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens sind bestimmte Abzüge und Freibeträge zulässig. Der Steuerzahler muss Abzüge vom zu versteuernden Einkommen vornehmen, bevor die Freibeträge gewährt werden. Daher wird das zu versteuernde Einkommen wie folgt berechnet: \\ Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens sind bestimmte Abzüge und Freibeträge zulässig. Der Steuerzahler muss Abzüge vom zu versteuernden Einkommen vornehmen, bevor die Freibeträge gewährt werden. Daher wird das zu versteuernde Einkommen wie folgt berechnet: \\
  
-''STEUERPFLICHTIGES EINKOMMEN = steuerpflichtiges Einkommen - Abzüge - Freibeträge''+''STEUERPFLICHTIGES EINKOMMEN = verfügbares Einkommen - Abzüge - Freibeträge''
  
 ===Zulässige Abzüge für die Berechnung der Einkommensteuer=== ===Zulässige Abzüge für die Berechnung der Einkommensteuer===
Zeile 80: Zeile 87:
 Umsetzung für die Steuerjahre 2013 und 2014. Umsetzung für die Steuerjahre 2013 und 2014.
 Falls die unter 2.1 genannten Einkommenskategorien (2) - (8) mehr als 60.000 Baht pro Jahr betragen, muss der Steuerzahler den Steuerbetrag berechnen, indem er 0,5 % mit dem zu versteuernden Einkommen multipliziert und mit dem Steuerbetrag vergleicht, der sich nach progressiven Steuersätzen errechnet. Der Steuerzahler ist verpflichtet, den höheren Betrag zu versteuern. Falls die unter 2.1 genannten Einkommenskategorien (2) - (8) mehr als 60.000 Baht pro Jahr betragen, muss der Steuerzahler den Steuerbetrag berechnen, indem er 0,5 % mit dem zu versteuernden Einkommen multipliziert und mit dem Steuerbetrag vergleicht, der sich nach progressiven Steuersätzen errechnet. Der Steuerzahler ist verpflichtet, den höheren Betrag zu versteuern.
 +
 +{{ :de:tax:tax_thailand_2024_vers1_.pdf |Steuertabelle}}
  
 ====3.2 Getrennte Besteuerung==== ====3.2 Getrennte Besteuerung====
de/tax/pit.1717932953.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/06/09 11:35 von bullar