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de:tax:pit

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de:tax:pit [2024/06/09 11:33] bullarde:tax:pit [2024/07/08 07:16] (aktuell) – [3.1 Progressive Steuersätze] bullar
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 [[https://www.rd.go.th/english/6045.html| Quelle]] [[https://www.rd.go.th/english/6045.html| Quelle]]
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 +Weitere Themen:
 +  * [[de:tax:tinorder|TIN-Antrag]]
 +  * [[de:tax:declaration|Steuererklärung]]
 +  * [[de:tax:dba|Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)]]
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 +\\
  
 Die Einkommensteuer (PIT) ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen einer Person erhoben wird. Eine Person ist eine Einzelperson, eine gewöhnliche Partnerschaft, eine nicht juristische Personenvereinigung und ein ungeteilter Nachlass. Im Allgemeinen muss eine Person, die der Einkommensteuer unterliegt, ihre Steuerschuld berechnen, eine Steuererklärung einreichen und Steuern, falls zutreffend, entsprechend auf Kalenderjahrbasis zahlen. Die Einkommensteuer (PIT) ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen einer Person erhoben wird. Eine Person ist eine Einzelperson, eine gewöhnliche Partnerschaft, eine nicht juristische Personenvereinigung und ein ungeteilter Nachlass. Im Allgemeinen muss eine Person, die der Einkommensteuer unterliegt, ihre Steuerschuld berechnen, eine Steuererklärung einreichen und Steuern, falls zutreffend, entsprechend auf Kalenderjahrbasis zahlen.
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 Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens sind bestimmte Abzüge und Freibeträge zulässig. Der Steuerzahler muss Abzüge vom zu versteuernden Einkommen vornehmen, bevor die Freibeträge gewährt werden. Daher wird das zu versteuernde Einkommen wie folgt berechnet: \\ Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens sind bestimmte Abzüge und Freibeträge zulässig. Der Steuerzahler muss Abzüge vom zu versteuernden Einkommen vornehmen, bevor die Freibeträge gewährt werden. Daher wird das zu versteuernde Einkommen wie folgt berechnet: \\
  
-''STEUERPFLICHTIGES EINKOMMEN = steuerpflichtiges Einkommen - Abzüge - Freibeträge''+''STEUERPFLICHTIGES EINKOMMEN = verfügbares Einkommen - Abzüge - Freibeträge''
  
 ===Zulässige Abzüge für die Berechnung der Einkommensteuer=== ===Zulässige Abzüge für die Berechnung der Einkommensteuer===
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 Falls die unter 2.1 genannten Einkommenskategorien (2) - (8) mehr als 60.000 Baht pro Jahr betragen, muss der Steuerzahler den Steuerbetrag berechnen, indem er 0,5 % mit dem zu versteuernden Einkommen multipliziert und mit dem Steuerbetrag vergleicht, der sich nach progressiven Steuersätzen errechnet. Der Steuerzahler ist verpflichtet, den höheren Betrag zu versteuern. Falls die unter 2.1 genannten Einkommenskategorien (2) - (8) mehr als 60.000 Baht pro Jahr betragen, muss der Steuerzahler den Steuerbetrag berechnen, indem er 0,5 % mit dem zu versteuernden Einkommen multipliziert und mit dem Steuerbetrag vergleicht, der sich nach progressiven Steuersätzen errechnet. Der Steuerzahler ist verpflichtet, den höheren Betrag zu versteuern.
  
 +{{ :de:tax:tax_thailand_2024_vers1_.pdf |Steuertabelle}}
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 +====3.2 Getrennte Besteuerung====
 +Es gibt mehrere Einkommensarten, die der Steuerzahler bei der Berechnung der Steuerschuld nicht in das zu versteuernde Einkommen einbeziehen darf oder darf.
 +Einkommen aus dem Verkauf von unbeweglichem Eigentum
 +Der Steuerzahler darf bei der Berechnung der Einkommensteuer Einkünfte aus dem Verkauf von unbeweglichem Eigentum, das durch Vermächtnis oder Schenkung erworben wurde, nicht in das zu versteuernde Einkommen einbeziehen. Erfolgt der Verkauf jedoch zu kommerziellen Zwecken, ist es wichtig, dass diese Einkünfte als zu versteuerndes Einkommen einbezogen werden und der Einkommensteuer unterliegen.
 +
 +===Zinsen===
 +Die folgenden Formen von Zinseinkommen können nach Wahl des Steuerzahlers von der Berechnung der Einkommensteuer ausgeschlossen werden, sofern eine Quellensteuer von 15 % einbehalten wird:
 +- Zinsen auf Anleihen oder Schuldverschreibungen, die von einer staatlichen Organisation ausgegeben werden;
 +- Zinsen auf Spareinlagen bei Geschäftsbanken, wenn die Gesamtsumme der erhaltenen Zinsen während eines Steuerjahres nicht mehr als 20.000 Baht beträgt;
 +- Zinsen auf Darlehen, die von einer Finanzgesellschaft gezahlt werden;
 +- Zinsen, die von einem Finanzinstitut erhalten werden, das durch ein spezielles Gesetz Thailands zum Zweck der Kreditvergabe zur Förderung von Landwirtschaft, Handel oder Industrie gegründet wurde.
 +
 +===Dividenden===
 +Ein Steuerzahler, der in Thailand lebt und Dividenden oder Gewinnanteile von einem eingetragenen Unternehmen oder einem Investmentfonds erhält, von denen eine Quellensteuer von 10 % einbehalten wurde, kann sich dafür entscheiden, diese Dividende bei der Berechnung der Einkommensteuer vom steuerpflichtigen Einkommen auszuschließen. In diesem Fall kann der Steuerzahler jedoch keine Rückerstattung oder Gutschrift gemäß 2.4 beantragen.
 +
 +=====4. Quellensteuer=====
 +Für bestimmte Einkommenskategorien muss der Einkommenszahler Quellensteuer einbehalten, eine Steuererklärung einreichen (Formular PIT 1, 2 oder 3, je nach Fall) und den einbehaltenen Steuerbetrag beim Bezirksfinanzamt einreichen. Die einbehaltene Steuer wird dann zum Zeitpunkt der Einreichung der Einkommensteuererklärung auf die Steuerschuld des Steuerzahlers angerechnet. Im Folgenden sind die Quellensteuersätze für einige Einkommenskategorien aufgeführt.
 +
 +^ Einkommensarten \\ (Baht) ^  Quellensteuersatz \\ (Baht)  ^
 +^1. Arbeitseinkommen|  5 - 37 %  |
 +^2. Mieten und Preise|  5 %  |
 +^3. Schiffsmieten|  1 %  |
 +^4. Dienstleistungs- und Honorare|  3 %  |
 +^5. Vergütung für Unterhaltungskünstler \\ - Einwohner Thailands \\ - Nicht-Einwohner |  \\ 5 % \\  5 - 37 %  |
 +^6. Werbegebühren|  2 %  |
 +
 +=====5. Steuerzahlung=====
 +Der Steuerzahler ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen und diese bis zum letzten Tag im März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres an die Finanzbehörde zu zahlen. Der Steuerzahler, der in den ersten sechs Monaten des Steuerjahres die unter c, d oder f in 2.3 genannten Einkünfte bezieht, ist außerdem verpflichtet, eine Halbjahreserklärung einzureichen und diese bis zum letzten Tag im September des Steuerjahres an die Finanzbehörde zu zahlen. Eventuelle Quellensteuern oder Halbjahressteuern, die an das Finanzamt gezahlt wurden, können am Jahresende auf die Steuerschuld angerechnet werden.
de/tax/pit.1717932803.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/06/09 11:33 von bullar