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de:tax:pit [2024/06/09 11:18] – [Screenshot] bullar | de:tax:pit [2024/07/08 07:16] (aktuell) – [3.1 Progressive Steuersätze] bullar | ||
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- | ======Steuererklärung====== | + | ====== |
- | {{:en:tax:logo.png? | + | [[https:// |
- | [[https:// | + | Weitere Themen: |
+ | * [[de:tax: | ||
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- | <WRAP center round info 50%> | + | \\ |
- | Offiziellen Angaben zufolge wird die Website ab November 2024 auch auf Englisch verfügbar sein | + | |
- | </ | + | |
+ | Die Einkommensteuer (PIT) ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen einer Person erhoben wird. Eine Person ist eine Einzelperson, | ||
+ | =====1.Steuerpflichtige Person===== | ||
+ | Steuerzahler werden in „ansässige“ und „nicht ansässige“ Personen eingeteilt. „Ansässige“ sind Personen, die in einem Steuerjahr (Kalenderjahr) für einen oder mehrere Zeiträume in Thailand ansässig sind, die insgesamt mehr als 180 Tage betragen. Ein in Thailand ansässiger Einwohner ist verpflichtet, | ||
- | ===== Webseite | + | =====2.STEUERBEGRUNDUNG===== |
- | (übersetzt | + | ====2.1 Steuerpflichtiges Einkommen==== |
+ | Einkommen, das der Einkommensteuer unterliegt, wird als „steuerpflichtiges Einkommen“ bezeichnet. Der Begriff umfasst sowohl Bar- als auch Sacheinkommen. Daher werden alle von einem Arbeitgeber oder anderen Personen gewährten Leistungen, wie z. B. ein mietfreies Haus oder der vom Arbeitgeber im Namen des Arbeitnehmers gezahlte Steuerbetrag, | ||
- | {{:en:tax:example_efiling.png?500|}} | + | - Einkommen aus persönlichen Dienstleistungen für Arbeitgeber; |
+ | - Einkommen aufgrund von Jobs, Positionen oder erbrachten Dienstleistungen; | ||
+ | - Einkommen aus Geschäfts- oder Firmenwert, Urheberrechten, | ||
+ | - Einkünfte in Form von Dividenden, Zinsen auf Einlagen bei Banken in Thailand, Gewinnanteilen oder anderen Vorteilen einer juristischen Gesellschaft, | ||
+ | - Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien und aus Vertragsverletzungen, | ||
+ | - Einkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten; | ||
+ | - Einkünfte aus Bau- und anderen Arbeitsverträgen; | ||
+ | - Einkünfte aus Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, | ||
+ | |||
+ | ====2.2 Abzüge und Freibeträge==== | ||
+ | Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens sind bestimmte Abzüge und Freibeträge zulässig. Der Steuerzahler muss Abzüge vom zu versteuernden Einkommen vornehmen, bevor die Freibeträge gewährt werden. Daher wird das zu versteuernde Einkommen wie folgt berechnet: \\ | ||
+ | |||
+ | '' | ||
+ | |||
+ | ===Zulässige Abzüge für die Berechnung der Einkommensteuer=== | ||
+ | |||
+ | ^ Art des Einkommens ^ Abzug ^ | ||
+ | ^a. Einkommen aus Beschäftigung |40 %, jedoch nicht mehr als 60.000 Baht| | ||
+ | ^b. Einkommen aus Urheberrechten |40 %, jedoch nicht mehr als 60.000 Baht| | ||
+ | ^c. Einkommen aus der Vermietung von Immobilien | | ||
+ | ^1) Gebäude und Kais |30 %| | ||
+ | ^2) Landwirtschaftliche Flächen |20 %| | ||
+ | ^3) Alle anderen Arten von Grundstücken |15 %| | ||
+ | ^4) Fahrzeuge |30 | | ||
+ | ^5) Alle anderen Arten von Immobilien |10 %| | ||
+ | ^d. Einkommen aus freien Berufen |30 %, außer im medizinischen Bereich, bei dem 60 % zulässig sind| | ||
+ | ^e. Einkünfte aus Werkverträgen, | ||
+ | ^f. Einkünfte aus Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, | ||
+ | |||
+ | ===Freibeträge (Befreiungen), | ||
+ | |||
+ | ^ Arten von Freibeträgen ^Betrag^ | ||
+ | ^ Persönlicher Freibetrag | | | ||
+ | ^ Alleinstehender Steuerzahler |30.000 Baht für den Steuerzahler | | ||
+ | ^ Ungeteilter Nachlass |30.000 Baht für den Ehegatten des Steuerzahlers | | ||
+ | ^ Nichtjuristische Partnerschaft oder Personenvereinigung |30.000 Baht für jeden Partner, insgesamt jedoch nicht mehr als 60.000 Baht | | ||
+ | ^ Ehegattenfreibetrag |30.000 Baht| | ||
+ | ^ Kinderfreibetrag (Kind unter 25 Jahren, das an einer Bildungseinrichtung studiert, oder Minderjähriger oder eine Person mit eingeschränkter oder quasi-unzurechnungsfähiger Lebensführung) |15.000 Baht pro Kind (begrenzt auf drei Kinder) | | ||
+ | ^Ausbildung (zusätzlicher Freibetrag für Kinder, die an einer Bildungseinrichtung in Thailand studieren) |2.000 Baht pro Kind| | ||
+ | ^Elterngeld |30.000 Baht für jeden Elternteil des Steuerzahlers und des Ehepartners, | ||
+ | ^Vom Steuerzahler oder Ehepartner gezahlte Lebensversicherungsprämie |Tatsächlich gezahlter Betrag, der jedoch 100.000 Baht pro Person nicht übersteigt| | ||
+ | ^Vom Steuerzahler oder Ehepartner gezahlte genehmigte Beiträge zum Vorsorgefonds |Tatsächlich gezahlter Betrag in Höhe von höchstens 15 % des Lohns, jedoch höchstens 500.000 Baht| | ||
+ | ^Langfristiger Aktienfonds |Tatsächlich gezahlter Betrag in Höhe von höchstens 15 % des Lohns, jedoch höchstens 500.000 Baht| | ||
+ | ^Hypothekenzinsen |Tatsächlich gezahlter Betrag, jedoch höchstens 100.000 Baht| | ||
+ | ^Vom Steuerzahler oder Ehepartner gezahlte Sozialversicherungsbeiträge |Tatsächlich gezahlter Betrag pro Person| | ||
+ | ^Wohltätige Beiträge |Tatsächlich gespendeter Betrag, der jedoch 10 % des Einkommens nach Standardabzügen und den oben genannten Freibeträgen nicht übersteigt| | ||
+ | |||
+ | ====2.3 Steuergutschrift für Dividenden==== | ||
+ | Jeder Steuerzahler, | ||
+ | |||
+ | =====3. Progressive Steuersätze===== | ||
+ | ====3.1 Progressive Steuersätze==== | ||
+ | Die auf das zu versteuernde Einkommen anwendbaren Einkommensteuersätze lauten wie folgt: \\ | ||
+ | |||
+ | ===Steuersätze der Einkommensteuer=== | ||
+ | |||
+ | ^ Zu versteuerndes Einkommen (Baht) ^ Steuersatz (%) ^ | ||
+ | ^0-150.000| | ||
+ | ^mehr als 150.000, aber weniger als 300.000| | ||
+ | ^mehr als 300.000, aber weniger als 500.000| | ||
+ | ^mehr als 500.000, aber weniger als 750.000| | ||
+ | ^mehr als 750.000, aber weniger als 1.000.000| | ||
+ | ^mehr als 1.000.000, aber weniger als 2.000.000| | ||
+ | ^mehr als 2.000.000, aber weniger als 4.000.000| | ||
+ | ^Über 4.000.000| | ||
+ | |||
+ | Umsetzung für die Steuerjahre 2013 und 2014. | ||
+ | Falls die unter 2.1 genannten Einkommenskategorien (2) - (8) mehr als 60.000 Baht pro Jahr betragen, muss der Steuerzahler den Steuerbetrag berechnen, indem er 0,5 % mit dem zu versteuernden Einkommen multipliziert und mit dem Steuerbetrag vergleicht, der sich nach progressiven Steuersätzen errechnet. Der Steuerzahler ist verpflichtet, | ||
+ | |||
+ | {{ :de:tax:tax_thailand_2024_vers1_.pdf |Steuertabelle}} | ||
+ | |||
+ | ====3.2 Getrennte Besteuerung==== | ||
+ | Es gibt mehrere Einkommensarten, | ||
+ | Einkommen aus dem Verkauf von unbeweglichem Eigentum | ||
+ | Der Steuerzahler darf bei der Berechnung der Einkommensteuer Einkünfte aus dem Verkauf von unbeweglichem Eigentum, das durch Vermächtnis oder Schenkung erworben wurde, nicht in das zu versteuernde Einkommen einbeziehen. Erfolgt der Verkauf jedoch zu kommerziellen Zwecken, ist es wichtig, dass diese Einkünfte als zu versteuerndes Einkommen einbezogen werden und der Einkommensteuer unterliegen. | ||
+ | |||
+ | ===Zinsen=== | ||
+ | Die folgenden Formen von Zinseinkommen können nach Wahl des Steuerzahlers von der Berechnung der Einkommensteuer ausgeschlossen werden, sofern eine Quellensteuer von 15 % einbehalten wird: | ||
+ | - Zinsen auf Anleihen oder Schuldverschreibungen, | ||
+ | - Zinsen auf Spareinlagen bei Geschäftsbanken, | ||
+ | - Zinsen auf Darlehen, die von einer Finanzgesellschaft gezahlt werden; | ||
+ | - Zinsen, die von einem Finanzinstitut erhalten werden, das durch ein spezielles Gesetz Thailands zum Zweck der Kreditvergabe zur Förderung von Landwirtschaft, | ||
+ | |||
+ | ===Dividenden=== | ||
+ | Ein Steuerzahler, | ||
+ | |||
+ | =====4. Quellensteuer===== | ||
+ | Für bestimmte Einkommenskategorien muss der Einkommenszahler Quellensteuer einbehalten, | ||
+ | |||
+ | ^ Einkommensarten \\ (Baht) ^ Quellensteuersatz \\ (Baht) | ||
+ | ^1. Arbeitseinkommen| | ||
+ | ^2. Mieten und Preise| | ||
+ | ^3. Schiffsmieten| | ||
+ | ^4. Dienstleistungs- und Honorare| | ||
+ | ^5. Vergütung für Unterhaltungskünstler \\ - Einwohner Thailands \\ - Nicht-Einwohner | \\ 5 % \\ 5 - 37 % | | ||
+ | ^6. Werbegebühren| | ||
+ | |||
+ | =====5. Steuerzahlung===== | ||
+ | Der Steuerzahler ist verpflichtet, |